Gegen die Gültigkeit der Abstimmung zum Erhalt und Sanierung des Haus des Gastes legte Herr Malte Tech am 20.06.2017 Widerspruch ein (siehe unten). Obwohl über diesen Widerspruch der Wahlprüfungsausschuss erst am 29.08.2017 beriet, wurden schon vollendete Tatsachen geschaffen und das Haus des Gastes Ende Juli abgerissen. Das ist doch ein echter Skandal! Ein weiterer Skandal ist, dass zum Teil diejenige über den Widerspruch entschieden, die vorher in der Stadtvertretung schon für den Abriss gestimmt hatten. Neutralität sieht anders aus!
Der Widerspruch beruht zum größten Teil darauf, dass der Bürgermeister Behnk als Wahlleiter fungierte und seine Neutralitätspflicht verletzte, indem er in zahlreichen Mitteilungen ganz klar Position für den Abriss bezog!
09.09.2017
Malte Tech
Zum Papenmoor 35
23701 Eutin
Eutin, den 20.06.2017
An den
Wahlleiter/Abstimmungsleiter
der Stadt Eutin
Markt 1
23701 Eutin
Einspruch gegen die Gültigkeit der Abstimmung zum Bürgerentscheid Erhalt und Sanierung des Haus des Gastes am 07.Mai 2017
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich Einspruch gegen die Gültigkeit der Abstimmung zum Bürgerentscheid Erhalt und Sanierung des Haus des Gastes am 07.Mai 2017 ein.
Begründung:
Auf die Abstimmung wurde auf unzulässige Art und Weise durch den zur Neutralität verpflichteten Abstimmungsleiter/Wahlleiter, Herr Carsten Behnk, Einfluss genommen. Offensichtlich Ziel war es, die Stimmberechtigten dahingehend zu beeinflussen, sich gegen den Erhalt und die Sanierung des Haus des Gastes auszusprechen.
Die Stadtvertretung hat mit Beschluss vom 22.02.2017 den Abstimmungstermin für den Bürgerentscheid auf den 07.Mai 2017 festgelegt. Nach dem GKWG ist Herr Carsten Behnk kraft Amtes als Bürgermeister der Stadt Eutin Abstimmungsleiter/Wahlleiter des Bürgerentscheides.
Spätestens mit Festlegung des Abstimmungstermins durch die Stadtvertretung am 22.02.2017 hatte die Stadtvertretung die Zulassung des Bürgerbegehrens durch die Kommunalaufsicht anerkannt.
Herrn Carsten Behnk oblag es spätestens ab dem 22.02.2017 als Abstimmungsleiter die Durchführung einer demokratischen Abstimmung zu organisieren. Diese Funktion ist nur durch absolute Neutralität im Sinne der rechtlichen Regelungen auszuüben. Der Abstimmungsleiter obliegt einer Neutralitätspflicht.
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An diese bestehende Neutralitätspflicht hat sich der Abstimmungsleiter nicht gehalten, sondern durch wiederkehrende Aussagen und Veröffentlichungen zum Gegenstand des Bürgerentscheides Einfluss auf die öffentliche Wahrnehmung genommen.
Der Abstimmungsleiter Carsten Behnk erklärte in einem Zeitungsinterview im Ostholsteiner Anzeiger am 23.02.2017 (Anlage 1) auf die Frage, wie bereiten Sie sich für den Fall vor, dass das Haus bleibt und saniert werden soll? Würde dann die Reithalle ad acta gelegt oder beides gestemmt werden können? Wie?, folgendes:
„Diese Frage stellt sich für uns nicht. Wir hoffen, dass der Bürgerentscheid im Sinne einer positiven, zukunftsgerichteten Stadtentwicklung ausgeht. Die Reithalle ist von immenser Wichtigkeit für den Standort Eutin und seine Mitmenschen...“
Durch diese publizierte Meinung des Abstimmungsleiters wurde der Eindruck erweckt, dass eine Abstimmung pro Haus des Gastes eine nicht positive, nicht zukunftsgerichtete Stadtentwicklung mit sich bringt.
Am 20.03.2017 ging der Abstimmungsleiter gemeinsam mit einem Interessenten, der auf dem Grundstück Haus des Gastes ein Hotelprojekt plant an die Öffentlichkeit, um in Grundzügen diese private Investition vorzustellen. Es wird auf die als Anlage 2, 3, 4 und 5 beigefügte Presseberichterstattung verwiesen, sowie auf die offizielle Pressemitteilung, die der Abstimmungsleiter herausgegeben hat. Der Abstimmungsleiter lässt sich sowohl in dieser Mitteilung, als auch in den Presseberichten in Bezug auf das avisierte Hotelprojekt und dem Betriebskonzept am Standort des Haus des Gastes mit den Worten zitieren: „Ich finde diese Idee ganz hervorragend. Wir brauchen dringend mehr Hotelkapazitäten in Eutin“.
Durch diese medial aufgearbeitete Fürsprache des geplanten Hotelprojekts, welches nur unter der Bedingung des Abriss des Haus des Gastes möglich ist, spricht sich der Abstimmungsleiter gegen das Begehren aus. Der Abstimmungsleiter macht durch seine Handlungen und Äußerungen deutlich, wie sehr er gar nicht beabsichtigt, eine faire Abstimmung herbeizuführen. Vielmehr hat er eine massive parteiliche Haltung gegen das Bürgerbegehren in der Öffentlichkeit eingenommen.
Im Anschluss an die Vorstellung durch den Abstimmungsleiter kam es in der Öffentlichkeit zu Diskussionen für das für und wieder des Hotelprojektes. Dieses veranlasste den Abstimmungsleiter erneut in den öffentlichen Meinungsbildungsprozess einzugreifen, in dem er am 28.04.2017 eine Pressemitteilung (Anlage 6) herausgab. Dort kritisierte er seiner Meinung nach das Vorgehen der Bürgerinitiative (also die Antragssteller des Bürgerentscheids) gegen die Idee eines Inklusionshotels in der Stadtbucht. Wörtlich äußerte er sich mit den Worten: „Die Diskussion hat inzwischen ein Niveau erreicht, das indiskutabel ist“ und weiter nannte der Abstimmungsleiter die persönlichen Angriffe auf das gemeinnützige Unternehmen „die Ostholsteiner“ und deren handelnde Personen unerträglich. Der Stadt liegen Schriftsätze der BI vor, die voller Unterstellungen, Falschaussagen und persönlicher Angriffe sind“.
Erneut griff der Abstimmungsleiter durch seine Presseveröffentlichungen in öffentlicher Wahrnehmung der bevorstehen Abstimmung über den Bürgerentscheid ein.
Im Ostholsteiner Anzeiger vom 02.05.2017 (Anlage 7) lässt sich der Abstimmungsleiter neben weiteren inhaltlichen Ausführungen zur bevorstehenden Abstimmung auf Grund der eingetretenen Veränderung – Hotelprojekt – mit den Worten, „Jetzt haben die Eutiner eine echte Wahl“, zitieren.
Der Abstimmungsleiter hatte beabsichtigt, an einer öffentlichen Diskussionsrunde zum Bürgerentscheid teilzunehmen. Eine solche Beteiligung verstößt gegen die Neutralitätspflicht des Abstimmungsleiters. Auf Grund der angekündigten Teilnahme hatten die Initiatoren ihre Teilnahme an der Podiumsdiskussion abgesagt. Alleine die Bereitschaft, sich an einer öffentlichen Auseinandersetzung zu beteiligen, zeigt deutlich, dass der Abstimmungsleiter nicht gewillt war, die notwendige Neutralität zu bewahren.
Wie die oben gemachten Ausführungen hat der Abstimmungsleiter durch sein Verhalten eindeutig die gebotene Neutralität nicht gewahrt. Durch sein Verhalten hat er massiv auf den Meinungsbildungsprozess Einfluss genommen und das Wahlergebnis beeinflusst. Sein Verhalten verstößt Eklatant gegen die demokratischen Wahlgrundsätze.
Dem Einspruch ist daher stattzugeben.
Mit freundlichen Grüßen
Die freien Wähler Eutin setzen sich für den Erhalt des Haus des Gastes ein, weil
es dort öffentliche Toiletten für die Besucher des Seeparks gibt. Unsere Gäste haben ansonsten keine Möglichkeiten in der Nähe solche Örtlichkeiten aufzusuchen. Die Folge ist, dass wir zahlreiche Wildpinkler in den frisch hergerichteten Seepark haben, wie auch schon in diversen Leserbriefen in den Zeitungen berichtet wurde. Die Stadt Eutin hat deswegen auch versprochen, mobile Toiletten aufzustellen, aber bis heute (28.06.2017) wurde das nicht umgesetzt. Zudem finden wir das auch keine dauerhafte Alternative ist.
Ein Teil des Hauses kann als Gastronomie verpachtet werden. Bei der Landesgartenschau hat man gesehen wie das gut genutzt wurde. Die Lage ist für ein Café ideal. Wir haben direkt an der Stadtbucht keines und genau gegenüber vom Fähranlieger ist ein hervorragender Standort. Mit den Pachteinnahmen kann man auch einen großen Teil der Unterhaltskosten decken.
Laut gültigen B-Plan Nr. 73 der Stadt Eutin ist ein Gastronomieeinrichtung bis zu 15 % der Gesamtnutzungsfläche zulässig und damit ist eine Sanierung förderfähig!
Die in dem Haus bestehende Wohnung kann auch vermietet werden, wodurch die Einnahmen steigen.
Gäste, die längere Zeit in Eutin verweilen, haben dort besonders auf der Terrasse einen ruhigen Ort zum Ausruhen. Es kommen immer mehr ältere Gäste zum Besuch nach Eutin, die auch gerne Orte zum Verweilen nutzen.
Wir finden die veranschlagten Kosten von 2,8 Mio. € für die Sanierung deutlich zu hoch angesetzt. Es geht ein deutlich preisgünstigerer Ausbau. Besonders die Tieferlegung, die über 1 Mio. kosten kostet, ist nicht nötig. Statt des Hydraulik Aufzuges, der ca. 160.000 € kosten soll, kann man eine günstigere Variante, einen Schwindel- Aufzug, einsetzen wie er auch in der Bibliothek eingebaut wurde und 28000 einschl. Einbau gekostet hat. Wir haben ein Gegengutachten erstellt, das auf geplante Kosten in Höhe von 504.000 € kommt. Interessanterweise wollte die Stadtvertretung unseren Vorschlag, das Haus zu diesen Kosten zu sanieren, nicht annehmen!
Das Haus des Gastes kann man als Veranstaltungsraum für kleinere Veranstaltungen bis 100 Besucher benutzen. Dadurch benötigt man keine Erweiterung der Reithalle, die nun entgegen dem Versprechen der CDU ( laut Flyer, der kurz vor der Wahl zum Bürgerentscheid verteilt wurde) geplant ist und auch hohe Kosten verursachen wird.