Eutin, 16.03.2018
Betreff: Aufstellung der 2. Änderung des B-Planes Nr. 73
Sehr geehrter Herr Behnk,
der B-Plan liegt inzwischen zur Beteiligung der Öffentlichkeit aus.
Nach Vergleich mit dem im Stadtentwicklungsausschuss am 01.02.2018 behandelten Plan habe ich Veränderungen festgestellt.
So sind korrekt wie beschlossen die Höhen des Gebäudes reduziert worden.
Folgende Änderungen sind neu:
1.
Im Teil A Planzeichnung vom 11.01.2018 steht „Fläche für Terrassen und Wintergärten, OK max. +33,00m DHHN.“
Zu diesen Höhenangaben gab es im Ausschuss eine heftige Diskussion. Der Architekt und Stadtvertreter Herr Tech wies damals bereits daraufhin, dass diese Angaben nicht mit den Aussagen des anwesenden Planers Herrn Weidlich übereinstimmten. Nach dessen Aussagen sollte ein Wintergarten von max. 5 m Höhe auf der Terrasse möglich sein.
Herr Tech widersprach und äußerte, dass mit diesen Höhenangaben auch die Terrassen 5m hoch sein könnten und sich damit eine entsprechend hohe Mauer zur Promenade hin auftun würde. Insbesondere der Ausschussvorsitzende Herr Godow erklärte Herrn Tech am Ende wie der vorliegende Plan zu verstehen sei. Für mich eine recht absurde Situation.
Eine Prüfung dieser ungeklärten Frage wurde nicht gefordert. Pläne, die Interpretations-spielraum zulassen sind keine korrekten Pläne.
Dies wurde nun wohl auch erkannt.
Im Nachgang wurde dieser offensichtliche Fehler im Plan vom 01.02.2018 klammheimlich berichtigt.
Die Höhenangaben wurde in der Planzeichnung ganz herausgenommen.
Im Teil B-Text Nr.2.2 wurde neu hinzugefügt „Im Sondergebiet ist auf der Fläche für Terrassen die Errichtung eines Wintergartens oder eines Terrassendaches in offener Verbinding mit dem Hauptgebäude bis zu einer Oberkante der baulichen Anlagen von max. 33,0 m üNHN zulässig“.
Es ist gut, dass dieser von Herrn Tech bereits gerügte Fehler nun erkannt und richtiggestellt wurde. Nur ist dies ohne erneute Beteiligung des Stadtentwicklungsausschusses erfolgt. Die Folge ist, dass z.B. die CDU immer noch glaubt, die Vertreter der FWE seien im Irrtum gewesen; nachzulesen auf ihrer homepage „ Die FWE hatte einen Fehler beim Lesen des Plans gemacht“. Sehr bedauerlich, wenn diese Fehleinschätzung auch von Ihnen so unwidersprochen stehenbleiben müsste.
2.
Im Teil B- Text Nr. 2.2 i.V.m.Nr. 5.3 der Begründung in der jeweiligen Fassung vom 01.02.2018 wird erstmalig die Möglichkeit eines Terrassendaches in offener Verbindung mit dem Hauptgebäude erwähnt.
Auch dies war den Ausschussmitgliedern bei der Abstimmung nicht bekannt.
3.
Die von Herrn Tech geforderten Querschnittszeichnungen wurden zwischenzeitlich erstellt. Sie sind kommentarlos den B-Plan Unterlagen beigefügt und in der Begründung unter Nr. 5.3 erwähnt. Somit ist das Hinzufügen für Ausschussmitglieder nur erkennbar, wenn ein Abgleich zwischen der alten und neuen Version vorgenommen wird.
4.
Hinweis: Auf S.4 Abs. 4 1. Spiegelstrich der Begründung wurde die Größe des Plangeltungsbereichs von 0.63 ha auf 0,59 ha reduziert. Was immer der Grund dafür sein mag.
Insbesondere zu den Punkten 1-3 möchte ich anmerken, dass ich es als Bürgerin Eutins für äußerst problematisch halte, wenn ein B-Plan, dessen Aufstellung beschlossen ist, im Nachgang ohne Kenntnis der Ausschussmitglieder inhaltlich verändert wird. Die Beurteilung der rechtlichen Auswirkungen überlasse ich Ihnen.
Die politischen möchte ich benennen. Dieses Vorgehen säht Misstrauen in die Verwaltung. Für mich stellt sich die Frage, wird auch in anderen Fällen heimlich verändert und nachgesteuert.
Genauso bedauerlich wäre es allerdings auch, wenn diese Nachbesserung nur deshalb heimlich stattgefunden hat, weil ein Fehler nicht offen zugegeben werden kann. Und schon gar nicht, wenn er von kritischen Personen geäußert wird.
Mit freundlichen Grüßen
Sigrid Jürß