Eutin, 8.09.2011 Malte Tech
Ein weiterer kritischer Punkt war der geplante Abriss des Parkhauses gegenüber des Kreishauses. Hier stellten Herr Straßburger und Herr Dr. Barg die Planung vor, die davon ausgeht, dass bis 15.00 Uhr an den Wochentagen diese Parklätze nur von Mitarbeitern des Kreises, gesichert über eine Schranke, genutzt werden können. Der Kreis stellt dafür der Stadt Eutin 30 Stellplätze auf dem Hof des Kreishauses zur Verfügung. Weiter wird die Stadt verpflichtet, den Winterdienst und die Straßenreinigung an den Wochenenden durchzuführen.
Für die FWE und FWG erschließt sich die Sinnhaftigkeit einer solchen Planung nicht, zumal durch diese Lösung 70 Stellplätze wegfallen werden.
Im Kreishaus ist ein erheblicher Publikumsverkehr, der dann keine Möglichkeiten hat, nahe Parkplätze zu erreichen. Wir erinnern in diesem Zusammenhang nur an das Amtsgericht, wo die angebotenen Parkplätze bei weitem nicht ausreichen. Bei dieser Lösung des Kreises werden die 30 städtischen Parkplätze dann nicht einmal mehr für den Besucherverkehr ausreichen.
Im Umkehrschluss bedeutet das, die Stadt erhält überhaupt keine Stellplätze.
Mit Bau des Parkhauses, am 11.08.1980, hat die Stadt Eutin einen Vertrag mit dem Kreis über die Nutzung und der dazugehörigen Stellflächen abgeschlossen.
Aus den im Ausschuss vorliegenden Unterlagen der Stadt ist erkennbar, dass der Bürgermeister sich mit dem Kreis über die vorgenannten Vorschläge verständigt hat. Die Verwaltung hat es noch nicht einmal für nötig gehalten, dem Ausschuss die Unterlagen vorzulegen.
Obwohl keiner der A-Mitglieder die Verträge kannte, stimmten alle Parteien, bis auf die Freien Wähler, diesem miserablen Verwaltungsvorschlag zu.
Es ist schon beängstigend, mit welchem Leichtsinn und Naivität Stadtvertreter/Innen ihre Aufgaben zur Kontrolle der Verwaltung wahrnehmen.
Als Grund für diese Veränderungen wird der desolate Zustand und die Einsturzgefährdung des Parkhauses genannt. Natürlich ist das Parkhaus in einen desolaten Zustand. Aber es ist nicht einsturzgefährdet!
Falsche Sanierung und mangelnde Unterhaltung haben zu der jetzt entstandenen Situation geführt.
Nach eigener Aussage hat der Kreis in die Unterhaltung des Bauwerks seit 2005 bis heute 32.000,- € gesteckt. Ein lächerlicher Betrag von jährlich weniger als 5,000,-€/Jahr.
Nun soll es abgerissen werden, weil die Sanierung 2,1 Mio. € kosten soll. So kann man auch mit Steuergeldern umgehen!
Im Übrigen ist der Unterzeichner der Meinung, dass diese Kosten zu hoch gegriffen sind. Wir werden uns darum kümmernund Sie dann informieren.
Auch hier irrt die Verwaltung ein weiteres Mal!
In dem 1980 abgeschlossenen Vertrag heißt es auf Seite 3:
Der Parkplatz vor dem Parkhaus steht der Öffentlichkeit zur Verfügung .
Eutin, den 9.11.2011
Bürgermeister verschenkt 70 Stellplätze
In der letzten Bauausschusssitzung verkündet der leitende Baudirektor des Kreises den Mitgliedern und der Öffentlichkeit, dass der Bürgermeister der Stadt Eutin ihm in einem Schreiben mitgeteilt hat, dass die 70 Stellplätze, die durch den Abriss des Parkhauses am Kreishaus verloren gehen, von der Stadt nicht benötigt werden.
Die Freien Wähler finden diese Aussage des Bürgermeisters ungeheuerlich, zumal diese Stellplätze im zentralen Stadtbereich liegen. Jede Stadt und wir als Kreisstadt, sollten um jeden einzelnen Stellplatz kämpfen. Der CDU- Bürgermeister vernichtet mit einer derartigen Zusage nicht nur ein Vermögen von ca. einer halben Million €, denn soviel kostet die Herrichtung von 70 Stellplätzen, sondern er schädigt auch durch eine derartige Zusage die Geschäfte unserer Innenstadt und reduziert damit auch Einnahmen aus der Gewerbesteuer.
Die Freien Wähler haben den Bürgermeister um eine Stellungnahme gebeten. Mit Spannung erwarten wir die Antwort des Bürgermeisters.
Wenn wir sie haben, werden wir sie informieren.
Malte Tech
Schreiben der Freien Wähler an die Kreisverwaltung
Sehr geehrter Herr Straßburger,
in der Ausschusssitzung am 7.11.2011 haben Sie laut und deutlich gesagt: „ Der Bürgermeister der Stadt Eutin hat mir in einem Schreiben mitgeteilt, das die Stadt Eutin die durch den Abriss des Parkhauses wegfallenden Stellplätze nicht benötigt“.
Nur auf dieses Schreiben bezog sich meine Anfrage. Die im Anhang von Ihnen beigefügte Anfrage von mir an den Bürgermeister hat mit dieser Sache nur indirekt etwas zu tun und ist mir seit langem bekannt und bestätigt Ihre Aussage vor dem Ausschuss in keiner Weise. Ich muss daher vermuten, dass Ihnen der BGM Schulz ein derartiges Schreiben nicht zugesandt hat.
Auch vom Bürgermeister Schulz habe ich das Schreiben verlangt, leider hat er mir bis heute nicht geantwortet.
Ich gehe daher davon aus, dass kein Schriftverkehr entsprechend Ihrer anders lautenden Aussage vor dem Ausschuss, zwischen der Stadt und dem Kreis stattgefunden hat.
Malte Tech Eutin, den 15.11.2011
P.S.
Meine aus Ihrer Aussage resultierende Behauptung, der Bürgermeister habe Ihnen mitgeteilt, dass die Stadt die 70 wegfallenden Stellplätze nicht benötigt, war daher falsch. Hierfür möchte ich mich bei dem Bürgermeister der Stadt Eutin entschuldigen.
P.S. Durchschrift geht an die Rechtsaufsichtsbehörde
FWG-Fraktion im Kreistag Ostholstein
Landrat des Kreises Ostholstein
Herrn R. Sager
Kreishaus
23701 Eutin
28.12.2011
Ihr Schreiben vom 22.12.2011
Hier: mein ergänzender Antrag auf Akteneinsicht vom 18.12.2011
Sehr geehrter Herr Sager,
in Ihrem vorgenannten Schreiben teilen Sie mir mit, dass die Unterlagen (Rechnungen) über Baumaßnahmen des Parkhauses für die Jahre 2005 und 2006 nicht mehr vorhanden sind.
Dieses ist mir unverständlich und erscheint mir wenig glaubhaft, da Sie verpflichtet sind Rechnungen mindestens 6 Jahre aufzubewahren.
Sie genießen als Behörde schon das Privileg, über einen verkürzten Aufbewahrungszeitraum die Unterlagen vorzuhalten.
Für mich als Selbständiger ist diese Pflicht auf 10 Jahre erweitert.
Wenn ich dieses nicht vorweisen kann, werde ich vom Finanzamt gnadenlos geschätzt und kann mich im Anschluss daran, an das Insolvenzgericht wenden.
Daher möchte ich Sie noch einmal bitten, Ihre Aussage zu überprüfen.
Mit freundlichen Grüßen
Malte Tech
FWG-Fraktion im Kreistag Ostholstein
Landrat des Kreises Ostholstein
Herrn Reinhard Sager
Postfach 433
23694 Eutin
Eutin, den 24.05.2012
Abriss Parkhaus in Eutin
Ihr Schreiben vom 16.05.2012
Sehr geehrter Herr Sager,
Ihr vorgenanntes Schreiben habe ich zur Kenntnis genommen. Verwundert hat mich allerdings Ihre Behauptung, dass ich mit polemischen Kommentaren und strafrechtlich relevanten Vorwürfen Ihren Mitarbeitern gegenüber stets unbewiesene Behauptungen aufgestellt habe. Richtig ist vielmehr, dass Ihre Verwaltung dem Ausschuss die Kosten für die Unterhaltung des Parkhauses fast durchgängig falsch dargestellt hat. So hat sie Haushaltsansätze als Bauunterhaltungskosten angegeben, die mit der Wirklichkeit nicht übereinstimmen. Solche Aussagen empfinde ich als Täuschung von Kreistagsabgeordneten. Dass die Kommunalaufsichtsbehörde des Innenministers darin kein Fehlverhalten erkannt hat, beruht sicherlich auch darauf, dass Sie erstmalig im Schriftverkehr mit dem Argument kamen, dass es sich um Haushaltsansätze gehandelt hat. In den Unterlagen für die Ausschussmitglieder steht ganz groß als Überschrift: Bauunterhaltung Parkhaus. Was anderes soll das bedeuten, als dass dies die wirklich entstandenen Kosten sind.
Ferner hatte ich darum gebeten, dass das Büro Ewers und Dörner den Nachweis für eine Betonsanierung in Sierksdorf erbringt, weil es sich auch mit dieser Betonsanierung beworben hat. Wenn Sie nun Schreiben : „ Dieser Sachverhalt ist aus meiner Sicht bereits abschließend geklärt“, so frage ich mich, was ist hier abschließend geklärt? Erhalten habe ich bis heute von Ihnen in dieser Sache nichts und ich bitte das nachzuholen.
Ich habe auch nicht verlangt in meinem Namen Unterlagen anzufordern, sondern habe lediglich darauf hingewiesen, dass ich erhebliche Bedenken zu einer vorgenommenen Betonsanierung an dem angegebenen Gebäude habe. Das habe ich Ihnen mitgeteilt und Sie gebeten, den Nachweis dafür vom Bewerber zu verlangen. Das ist in der Wirtschaft ein übliches Verfahren bei der Auswahl von Anbietern. Dass Sie so etwas als Zumutung empfinden, erschließt sich mir nicht.
Ebenso habe ich die zum Teil exorbitante Überhöhung der Preisannahmen im Gutachten kritisiert. Als Beispiel nannte ich den Bauzaun. Bei dieser meiner Behauptung bleibe ich. Der Kreis hat des öfteren Bauzäune aufstellen lassen. Es dürfte Ihnen daher nicht schwer fallen, für einen baugleichen Zaun unter ähnlichen baulichen Gegebenheiten einen Vergleichspreis zu finden.
Verwundert bin ich allerdings, dass Sie nun eingestehen, dass es niemals eine Blitzschutzanlage gegeben hat.
Ihrer Verwaltung ist allerdings nicht aufgefallen, dass ihr hochgelobter Gutachter für die Sanierung der Blitzschutzanlage ca. 6000,-€ einschl. MwSt. angesetzt hat (siehe Seite 16 des Gutachtens) und auch noch detailliert von 10 vorhandenen Trennstellen/Ableitungen gesprochen hat. Hier kann es sich nur um eine reine Erfindung handeln.
Dass solche Aussagen nicht die Glaubwürdigkeit des Gutachtens erhöht liegt auf der Hand.
Im Übrigen hatte ich Ihnen mitgeteilt, dass ich aus zeitlichen Gründen eine vollständige Durchsicht noch nicht vornehmen konnte.
In soweit werde ich zu vielen anderen Punkten noch Stellung beziehen.
Mit freundlichen Grüßen
Malte Tech
Mit der folgenden Niederschrift hat alles begonnen. Erinnern möchten wir noch einmal daran, dass nicht die Freien Wähler dass Gutachten gefordert haben, sondern die CDU mit ihrem Mitglied Peters (siehe Niederschrift).
Dass die anderen Parteien und leider auch die Presse es nun so darstellen, als wäre es die FWG gewesen, ist wie vieles was gesagt und geschrieben wurde, falsch.
Der vom Kreis vor knapp zwei Jahren beauftragte Gutachter Herr Reppenning geht von eine Kostenschätzung von ca. 1,6 Mio. € aus. Die Kosten für dieses Gutachten betrugen knapp 13.000,- €. Wenn man eine ausführlichere Kostenschätzung hätte haben wollen, zum Beispiel nach der HU-Bau, hätte man noch einmal 8 – 9 Tausend € dazugelegt und man hätte ein Gesamtgutachten gehabt.
Damit wären uns über 40.000,- € erspart geblieben.
Das vom Kreis nun neuerlich in Auftrag gegebene Gutachten hat, man höre und staune, mehr als das Doppelte an Sanierungskosten ermittelt.
Die FWG hat schon mehrfach das Gutachten vom Kreis abgefordert; erhalten haben wir es bis heute nicht. Wir bleiben aber dran.
Malte Tech
Nachfolgend also der gesamte Schriftverkehr zwischen dem Landrat und dem FWG-Fraktionsvorsitzenden Malte Tech.
Habe mir heute vom Kreis das Gutachten abgeholt. Nach Durchsicht werde ich berichten.
Malte Tech Eutin, den 3.03.2012
Es folgen nun Anschreiben an die vom Kreis ausgesuchten Planer für das Gutachten, die ich aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht veröffentlichen darf.